Fügen Sie andernorts erworbene Zertifikate zu den für Sie aktivierten Wissensanwendungen hinzu und erhalten Sie sofort Einblick in Ihren erworbenen Stundenstand. Einschließlich Ihrer andernorts erworbenen Stunden!
Im Abschnitt „Zertifikate“ können Sie, abhängig von den von Ihnen aktivierten Wissensanwendungen, andernorts erworbene Zertifikate hinzufügen.
Praktisch! Denn so können Sie über den Wissensmonitor auf einen Blick den Gesamtstand Ihrer erworbenen Stunden einsehen. Einschließlich Ihrer andernorts erworbenen Stunden!
Sie können Ihr andernorts erworbenes Zertifikat in wenigen Schritten hinzufügen:
- Klicken Sie im Abschnitt „Zertifikate“ oben rechts auf die Schaltfläche „Hinzufügen“.
- Wählen Sie die Wissensanwendung aus, in der Sie Ihr Zertifikat hinzufügen möchten.
- Geben Sie den Namen des Ausbilders und den Kurs an, den Sie besucht haben.
- Geben Sie das Datum der andernorts erworbenen Weiterbildung an. Das gewählte Datum ist ausschlaggebend für das Jahr, dem die Stundenzahl im Wissensmonitor zugeordnet wird.
- Fügen Sie unter „Datei wählen“ Ihr andernorts erworbenes Zertifikat hinzu.
- Geben Sie die Stunden an, die Sie (an anderer Stelle) in dem entsprechenden Wissensmodul erworben haben.
Fertig! Ihre andernorts erworbenen Stunden werden sofort im Wissensmonitor und im Compliance Dashboard für Manager aktualisiert.
Möchten Sie das von Ihnen hinzugefügte Zertifikat später ändern? Kein Problem! Die Felder von manuell hinzugefügten Zertifikaten sind anpassbar.
Weitere Informationen zu Ihrem persönlichen Fortschritt finden Sie im Artikel Wissensmonitor.
Stunden übertragen
Abhängig von Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht können Sie (überschüssige) Stunden auf ein nachfolgendes Kalenderjahr übertragen.
Die Übertragung Ihrer überschüssigen Stunden bei Up-to-date erfolgt auf die gleiche Weise wie das Hinzufügen eines andernorts erworbenen Zertifikats. Sie befolgen die oben genannten Schritte.
Achten Sie bei der Übertragung von Stunden stets auf die für Sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen. So kann beispielsweise eine Beschränkung für die (maximale) Anzahl der zu übertragenden Stunden gelten oder eine Begründung für die Übertragung erforderlich sein.