Die gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung hängt von Ihrer Funktion und Ihrer Anmeldung/Ihrer Position ab. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Verpflichtungen.
Rolle | Punktzahl |
Vertriebsleiter (VL) | 15 Punkte pro Jahr |
Effektiver Leiter (EL) | 15 Punkte pro Jahr |
Person mit Publikumskontakt (PPK) | 15 Stunden pro Jahr |
Anmeldung/Funktion | Punktzahl |
Versicherungen | 15 Punkte/Stunden pro Jahr |
Bank- und Investitionsdienstleistungen | 15 Punkte/Stunden pro Jahr |
Verbraucherkredit | 3 Punkte/Stunden pro Jahr |
Hypothekarkredit | 3 Punkte/Stunden pro Jahr |
Für PPK gilt eine „offene Norm“, wobei der Arbeitgeber für die Ausarbeitung und Umsetzung eines jährlichen und aktualisierten Schulungsplans verantwortlich ist, mit dem Ziel, das Wissen der PPK nachweislich auf dem neuesten Stand zu halten.
Für den EL und VL gilt ferner, dass sich in den ersten drei Jahren nach ihrer Erstanmeldung als Vermittler oder ihrer Benennung als VL oder EL mindestens 12 von 15 Weiterbildungspunkte auf die von ihnen vertriebenen oder überwachten Versicherungsprodukten beziehen müssen.
Untervertreter in Ausbildung
Ab dem 1. Januar 2022 ist es auch möglich, unter dem Status eines „Untervertreters in Ausbildung“ im (Rück-)Versicherungsvertrieb zu arbeiten.
Ein „Untervertreter in Ausbildung“ ist ein Untervertreter für (Rück-)Versicherungen, der alle Zulassungsvoraussetzungen, einschließlich der erforderlichen theoretischen Kenntnisse, erfüllt, aber noch keine sechsmonatige nützliche praktische Erfahrung vorweisen kann. Er kann diese nützliche praktische Erfahrung unter der verstärkten Aufsicht eines (Rück-)Versicherungsmaklers oder -vertreters sammeln.
Die Weiterbildungspflicht (und der erste Weiterbildungszeitraum) für den Untervertreter in Ausbildung beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Versicherungsvermittler in das von der FSMA geführte Register eingetragen wird. Hierbei wird nicht zwischen Versicherungsuntervertreter und Versicherungsuntervertreter in Ausbildung unterschieden.
Erweiterung der PPK-Definition Kreditvermittlung
Am 1. August 2022 wurde die Definition für eine Person mit Publikumskontakt (PPK) bezüglich des Aspekts Kreditvermittlung erweitert.
Die wichtigste Auswirkung dieser Gesetzesänderung betrifft das Niveau der beruflichen Kenntnisse. Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass Personen, die einer PPK gleichgestellt sind und ab dem 1. August 2022 solche Funktionen bei einem Kreditgeber oder Vermittler ausüben, die Anforderungen an die beruflichen Kenntnisse erfüllen müssen.
Newsletters FSMA
Weitere Informationen? Klicken Sie unten auf die FSMA-Newsletter.
- FSMA News - Newsletter für Vermittler - Dezember 2019
- FSMA News - Newsletter für Vermittler - Januar 2022
- FSMA News - Erweiterung der Definition von PPK bezüglich Kreditvermittlung ab 1. August 2022
Advisors Up-to-date
Innerhalb von Advisors Up-to-date können alle gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungspunkte/-stunden für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Hierdurch sind Sie permanent qualifiziert und erfüllen die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
FSMA-Akkreditierung Akkermans & Partners ist als Schulungsanbieter für berufsbegleitende Weiterbildungen in den Bereichen Versicherungen, Bank- und Investmentdienstleistungen, Verbraucherkredite und Hypothekarkredite akkreditiert. Unsere Akkreditierungsnummer lautet 500230ABCH. |