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Permanente Weiterbildung ITAA

Ein ITAA-Mitglied muss innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren mindestens 120 Stunden für Aktivitäten aufwenden, die zur Weiterbildung beitragen. Es müssen mindestens 20 Stunden pro Kalenderjahr abgeleistet werden.

 

Für die Weiterbildung in Frage kommende Aktivitäten sind:

 

  • Fernbildung
  • Teilnahme an Seminaren, Studientagen und Schulungszyklen, die von anerkannten Ausbildungseinrichtungen organisiert und als Bildungsmaßnahmen anerkannt sind.
  • Teilnahme an Schulungen, Seminaren und Studientagen, die von Ämtern und Netzwerken zum Nutzen von Fachleuten und ihren Mitarbeitern organisiert werden.
  • Lehrtätigkeit an anerkannten Einrichtungen.
  • Verfassen von Veröffentlichungen wissenschaftlicher oder technischer Art.
  • Teilnahme an Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Norm permanente Weiterbildung.

 

Mit Accounting Up-to-date können Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllen und gleichzeitig nachweislich kompetent bleiben. Als Schulungsanbieter ist Akkermans & Partners von der ITAA akkreditiert. Seine E-Learning-Plattform FinSourceOne wurde speziell für eine vollständig gesetzeskonforme Wissensaktualisierung entwickelt.

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