Die gesetzliche Weiterbildungspflicht wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht und ist gesetzlich festgelegt in §34d Abs. 9 Satz 2 der Gewerbeordnung und §48 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Die Weiterbildungspflicht hat einen Umfang von mindestens 15 Stunden je Kalenderjahr. Dabei kann der Teilnehmer die Zeiteinteilung der PE-Stunden pro Kalenderjahr frei gestalten.
Weitere Informationen zu den Weiterbildungsnormen finden Sie beigefügten Link.
Innerhalb von Advisors Up-to-date können alle gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Hierdurch sind Sie permanent qualifiziert und erfüllen die gesetzlichen Vorschriften für eine regelmäßige Weiterbildung.
Gut beraten Zertifizierung Akkermans & Partners ist als Weiterbildungsanbieter bei gut beraten unter der Zertifizierungsnummer 30787 akkreditiert. Gut beraten ist eine freiwillige Initiative der Versicherungsbranche. Sie hat das Ziel, die Weiterbildungsaktivitäten in der Branche hervorzuheben und die Professionalisierung der im Verkauf tätigen Personen zu fördern. |